Haushaltshilfe

Wir übernehmen für Sie:

  • Kehrwoche 
  • Böden saugen und Böden wischen 
  • Möbel abstauben
  • Bad und WC reinigen 
  • Wäsche waschen 
  • Betten machen 
  • Bügeln
  • Geschirrspülen
  • Schränke aufräumen und auswischen 
  • Müll wegbringen
  • Maschinen entkalken
  • Backofen reinigen
  • Kühlschränke reinigen

GRUNDREINIGUNG

Mit eigenen Reinigungsgeräten sowie speziellen Putzmitteln.
(Im Preis enthalten)


  • Wohn -und Schlafräume
  • Küche 
  • Bad / Sanitärbereiche
  • Fensterreinigung
  • Türenreinigung 
  • Anschlussräume
  • Lampen

PROFESSIONELLE FENSTERREINIGUNG

Mit unserem speziellen Glasreiniger, Fenstertücher sowie professionellen Maschinen, streifenfreie und saubere Glasflächen. (Im Preis enthalten)


  •  Flügelfenster
  •  Oberlicht
  •  Giebelfenster
  •  Stulpfenster
  •  Schiebefenster
  •  Klappfenster (Schwingfenster)
  •  Kippfenster (Dreh-Kipp-Fenster)
  •  Sprossenfenster
  •  Dachfenster
  •  Schaufenster
  •  Wintergärten

TREPPENHAUSREINIGUNG

Wir übernehmen für Sie:

  • Treppenhaus vom EG bis OG kehren und feucht wischen 
  • Schmutzfangmatten ausschütteln
  • Griffspuren von Hauseingangstüren,

       Klingel- und Briefkasten
       entfernen

AIRBNB ENDREINIGUNG

Wenn Sie Ihre Ferienwohnung betreten, möchten Sie dort natürlich alles tip-top vorfinden:
Die gesamte Wohnung soll sauber und rein sein, das Inventar (Geräte, Geschirr etc.) einsatzbereit an Ort und Stelle, die Betten frischbezogen und ein Stapel Handtücher fein säuberlich gefaltet und frisch gewaschen bereit liegen.
All dies wird durch die Endreinigung möglich:
Ein professionelles Reinigungsteam richtet die Wohnung nach der Abreise Ihrer Gäste so her, dass Sie und Ihre Gäste sich hier während der Urlaubszeit rundum wohlfühlen können.

Schlüsselübergabe an Neukunde auch möglich.


WOCHENENDE

Wir kommen auch gerne am Wochenende zu Ihnen.


10% RABATT FÜR ALLE NEUKUNDEN

ANWENDBAR AUF ALLE DIENSTLEIsTUNGEN

STEUERVORTEIL: 

Die von uns in Anspruch genommenen Leistungen, können Sie bis zu  20%, maximal 3.000 € jährlich, steuer-ermäßigend  
anrechnen (nach § 35a Abs. 2 EStG).